Vertragsbedingungen


1.  Die Aufnahmemöglichkeit bei STRING besteht fortlaufend zu jedem Monatsanfang.
Das Angebot hinsichtlich der verschiedenen Gruppenunterrichte gilt nur unter der Bedingung, daß sich eine entsprechende Anzahl von Schülern/ Schülerinnen gleichzeitig anmelden.

2.  Der Abschluß des Unterrichtsvertrages verpflichtet den/die Teilnehmer/in zur Zahlung der gesamten Kursgebühr, die auch in Raten, aber grundsätzlich spätestens am 1. Werktag eines Monats im voraus zu bezahlen ist.
Beiträge, die 5 Tage nach Fälligkeit nicht eingegangen sind, werden im Mahnverfahren zuzüglich Mahngebühren erhoben.
Ist ein/e Teilnehmer/in mit zwei Raten in Verzug, werden die bis zum Vertragsablauf ausstehenden Raten sofort fällig.

3.  Die Unterrichtsstunden werden in der Regel an einem bei Vertragsabschluß vereinbarten Wochentag gehalten. Schüler/in, Lehrer/in und Schulleitung stimmen sich ab über evtl. notwendig werdenden Verschiebungen.
Die individuelle Ausgestaltung des Stundenplans (angepaßt an z.B. berufliche Verpflichtungen des/er Schülers/in ü.ä.) wird vor Vertragsabschluß mit der Schulleitung vereinbart.

4.  Der/die Schüler/in hat den Anspruch auf die Unterrichtsstunde/n, die durch einen gesetzlichen Feiertag ausfällt/ausfallen.

5.  Stunden, die durch Verschulden des/der Lehrers/in ausfallen müssen, werden grundsätzlich nachgeholt.

6.  Unterrichtstermine können seitens der Schüler/innen bis zu zwei Werktagen vorher abgesagt oder verlegt werden; die Unterrichtsstunden der 2er-, 3er- und 4er-Gruppen können nur im Einverständnis aller Teilnehmer verlegt werden.

7.  Für Stunden, die ein/e Teilnehmer/in aus eigenem Verschulden versäumt, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Sie können nur in Ausnahmefällen nacherteilt werden. Über die Nacherteilung entscheiden in jedem Fall der/die jeweilige Lehrer/in und die Leiterin von STRING.

8.  Der/die Teilnehmer/in kann während der Kursdauer vier Wochen Urlaub nehmen bzw. 4 Stunden dem Unterricht fernbleiben, ohne daß sich sein/ihr Anspruch auf die vertraglich zugesicherte Anzahl der Unterrichtsstunden vermindert. Dies gilt aber nur dann, wenn die Urlaubs- bzw. Ausfallzeit mindestens zwei Wochen vorher angekündigt wird. Bei Gruppenkursen muss die Ausfallzeit für alle Teilnehmer gemeinsam vereinbart werden.

9.  Die Unterrichtsstunden müssen innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraumes genommen werden. In begründeten Härtefällen kann dieser Zeitraum durch die Schulleitung verlängert werden. Dazu ist die Mitteilung über den zu erwartenden Verzug zum frühest möglichen Zeitpunkt erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Unterricht nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht nicht.

10. Bei allen Gruppenveranstaltung (Ensemble, Reihe) gilt der/die Teilnehmer/in als angemeldet, sobald er/sie sich am Veranstaltungsaushang eingetragen hat. Rücktritt von der Teilnahme kann nur bis spätestens 4 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. (Einzelheiten über Anmeldung und Absagen siehe gesondertes Merkblatt).


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Frankfurt, den 3.5. 2005